Unter dem Titel „Perspektiven der
Rechtswissenschaft in Deutschland. Situation, Analysen, Empfehlungen“ hat sich der
Wissenschaftsrat in seiner jüngsten Stellungnahme erstmals (!) mit der
Rechtswissenschaft befasst. Sie dürfte Anlass zu kontroversen Diskussionen sein. Beispiele gefällig?
„Die
Rechtswissenschaft muss den inner- sowie interdisziplinären Austausch stärken,
sich intensiver mit ihren Grundlagen befassen und thematisch wie personell
vielfältiger werden.“
„Verbesserungsbedürftig
ist nach Auffassung des Wissenschaftsrates die Transparenz von
Forschungsqualität und -leistung in der Rechtswissenschaft. Deshalb sollten
sich Fachvertreterinnen und Fachvertreter auf Anforderungen und
Rahmenbedingungen für die Leistungsbewertung rechtswissenschaftlicher
Forschung verständigen. Die Attraktivität von Kommentarliteratur und Gutachten
muss begrenzt werden, indem der dezidierten Forschungspublikation größeres
Gewicht beigemessen wird.“
„Die
Rechtswissenschaft insgesamt ist damit konfrontiert, dass sie sich zur Wahrung
ihrer Einheit nicht mehr nur an einem einzigen und einheitlichen beruflichen
Leitbild orientieren kann.“
Wer
weiterlesen will: Hier ist die Pressemitteilung,
hier die gesamte Stellungnahme.
Ich
bin sicher, dass die Thesen in der Fach- und Wissenschaftsöffentlichkeit
Beachtung finden werden, auch WenzDay wird die Diskussion verfolgen und dokumentieren.